{"id":7718,"date":"2020-05-12T17:45:48","date_gmt":"2020-05-12T17:45:48","guid":{"rendered":"https:\/\/christian-fahrschule.de\/?page_id=7718"},"modified":"2025-06-29T15:36:37","modified_gmt":"2025-06-29T15:36:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/christian-fahrschule.de\/?page_id=7718","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ziffer 1<\/strong><br>Bestandteil der Ausbildung<br>Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.<br><br>Schriftlicher Ausbildungsvertrag<br>Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.<br><br>Rechtliche Grundlagen der Ausbildung<br>Der Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Beendigung der Ausbildung<br>Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnispr\u00fcfung, in jedem Fall nach Ablauf von 1 Jahr seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.<br>Wird das Ausbildungsverh\u00e4ltnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind f\u00fcr die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule ma\u00dfgeblich, die durch den nach \u00a7 32 FahrIG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.<br><br>Eignungsm\u00e4ngel des Fahrsch\u00fclers<br>Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrsch\u00fcler die notwendigen k\u00f6rperlichen oder geistigen Anforderungen f\u00fcr den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erf\u00fcllt, so ist f\u00fcr die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 2<\/strong><br>Entgelte, Preisaushang<br>Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen.<br><br><strong>Ziffer 3<br><\/strong>Grundbetrag und Leistungen<br>a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:<br>Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorpr\u00fcfungen bis zur ersten theoretischen Pr\u00fcfung. F\u00fcr die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Pr\u00fcfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierf\u00fcr im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, h\u00f6chstens aber die H\u00e4lfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Pr\u00fcfung ist unzul\u00e4ssig.<br><br>Entgelt f\u00fcr Fahrstunden und Leistungen<br>b) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:<br>Die Kosten f\u00fcr das Ausbildungsfahrzeug, einschlie\u00dflich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts. Absage der Fahrstunden\/Benachrichtigungsfrist<br>Kann der Fahrsch\u00fcler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Fahrstunden in H\u00f6he von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<br><br>Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und Leistungen<br>c) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung werden abgegolten:<br>Die theoretische und die praktische Pr\u00fcfungsvorstellung einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfungsfahrt. Bei Wiederholungspr\u00fcfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.<br><br><strong>Ziffer 4<br><\/strong>Zahlungsbedingungen<br>Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren sp\u00e4testens 3 Werktage vor der Pr\u00fcfung f\u00e4llig. Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen Wird das Entgelt nicht zur F\u00e4lligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fcfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung Das Entgelt f\u00fcr eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 5<br><\/strong>K\u00fcndigung des Vertrages<br>Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrsch\u00fcler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden:<br>Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrsch\u00fcler <br>a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,<br>b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnispr\u00fcfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,<br>c) wiederholt oder gr\u00f6blich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verst\u00f6\u00dft.<br><br>Textform der K\u00fcndigung<br>Eine K\u00fcndigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ziffer 6<br><\/strong>Entgelte bei Vertragsk\u00fcndigung<br>Wird der Ausbildungsvertrag gek\u00fcndigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt f\u00fcr die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Pr\u00fcfung. K\u00fcndigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrsch\u00fcler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu<br>a) 1\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;<br>b) 2\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;<br>c) 3\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschrieben theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;<br>d) 4\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;<br>e) der volle Grundbetrag, wenn die K\u00fcndigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.<br>Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen H\u00f6he nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. K\u00fcndigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrsch\u00fcler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zur\u00fcckzuerstatten. <\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 7<\/strong><br>Einhaltung vereinbarter Termine<br>Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrsch\u00fcler haben daf\u00fcr zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrsch\u00fclers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den versp\u00e4teten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.<br><br>Wartezeiten bei Versp\u00e4tung<br>Versp\u00e4tet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrsch\u00fcler nicht l\u00e4nger zu warten. Hat der Fahrsch\u00fcler den versp\u00e4teten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Versp\u00e4tet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht l\u00e4nger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).<br><br>Ausfallentsch\u00e4digung<br>Die Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr die vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit betr\u00e4gt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 8<\/strong><br>Ausschluss vom Unterricht<br>Der Fahrsch\u00fcler ist vom Unterricht auszuschlie\u00dfen:<br>a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;<br>b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrt\u00fcchtigkeit begr\u00fcndet sind.<br><br>Ausfallentsch\u00e4digung<br>Der Fahrsch\u00fcler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentsch\u00e4digung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 9<br><\/strong>Behandlung von Ausbildungsger\u00e4t und Fahrzeugen<br>Der Fahrsch\u00fcler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des Anschauungsmaterials verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 10<br><\/strong>Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen<br>Ausbildungsfahrzeuge d\u00fcrfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.<br><br>Besondere Pflichten des Fahrsch\u00fclers bei der Kraftradausbildung<br>Geht bei der Kraftradausbildung oder -pr\u00fcfung die Verbindung zwischen Fahrsch\u00fcler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrsch\u00fcler unverz\u00fcglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verst\u00e4ndigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgem\u00e4\u00df abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 11<br><\/strong>Abschluss der Ausbildung<br>Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschlie\u00dfen, wenn sie \u00fcberzeugt ist, dass der Fahrsch\u00fcler die notwendigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zum F\u00fchren eines Kraftfahrzeugs besitzt (\u00a729 FahrlG).<br>Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber den Abschluss der Ausbildung (\u00a76 FahrschAusbO).<br><br>Anmeldung zur Pr\u00fcfung<br>Die Anmeldung zur Fahrerlaubnispr\u00fcfung bedarf der Zustimmung des Fahrsch\u00fclers; sie ist f\u00fcr beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrsch\u00fcler nicht zum Pr\u00fcfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und verauslagter Geb\u00fchren verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 12<br><\/strong>Gerichtsstand<br>Hat der Fahrsch\u00fcler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Ziffer 13<br><\/strong>Hinweis<br>Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung m\u00e4nnlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. S\u00e4mtliche Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr beiderlei Geschlechter.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ziffer 1Bestandteil der AusbildungDie Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher AusbildungsvertragSie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. 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